Auf landwirtschaftlichen Betrieben mit forstlich genutzten Flächen gibt es häufig eine gemeinsame Waldnutzungsstrategie mit Nachbarbetrieben, deren Flächen an die eigene grenzen. Förster, Waldarbeiter und Jagdpächter kommen oft von außerhalb des Betriebes. Da verschiedene Parteien an der Waldnutzung beteiligt sind, können ihre Interessen voneinander abweichen oder sogar einander entgegenstehen. Es ist also reichlich Konfliktpotential vorhanden. Auch außerhalb des Waldes können sich diese Beziehungen auswirken. Etwa wenn es um Wildschäden auf dem Acker z.B. durch Wildschweine im Maisfeld geht. Hier kann es zwischen dem Jagdpächter und dem Landwirt, der das Feld bewirtschaftet, zu Konflikten über die Höhe der Ausgleichszahlungen kommen.
Konflikte nach Holzeinschlag:
Bei der Waldarbeit, insbesondere beim Fällen älterer, schwierig zu fällender Bäume, werden häufig Arbeitskräfte von außerhalb eingesetzt. Diese Arbeitskräfte haben den Nachteil, dass sie häufig ortsunkundig sind und die oft unsichtbar durch den Wald verlaufenden Grundstücksgrenzen nicht kennen, weil im dichten Wald Grenzsteine nicht immer eingesehen werden können. Dies führt immer wieder dazu, dass Bäume gefällt werden, die eigentlich dem Nachbarn gehören, weil der Waldbesitzer der Fläche auf der eigentlich gefällt werden sollte, anderen Verpflichtungen nachgehen musste, während die Fällarbeiten noch im Gange waren. Dies führt unweigerlich zu Ärger mit dem Besitzer der versehentlich gefällten Bäume. Da es in einem solchen Konflikt mindestens drei Parteien gibt (die beiden Waldbesitzer und die Waldarbeiter), ist er oft nicht ganz einfach zu lösen. Die Vermittlung einer unbeteiligten Partei im Rahmen einer Mediation, kann dabei helfen eine Regulierung des entstandenen Schadens auszuhandeln, mit der alle beteiligten Parteien zufrieden sind.
Schädigung von Waldwegen durch intensive Nutzung:
Die Instandhaltung von Waldwegen liegt häufig in der Verantwortung der Waldbesitzer, deren Flächen an den Waldweg grenzen. Intensive Nutzung kann zu Schäden an den Waldwegen führen, die eine Instandhaltungsmaßnahme erforderlich machen. Diese intensive Nutzung kann der Einsatz schwerer Maschinen bei der Waldarbeit sein. Es kann sich aber auch um starke Nutzung durch Reiter handeln, denn bei stark frequentierten Reitwegen leidet sehr schnell die Qualität des Weges. Wird nun eine Instandhaltung erforderlich, kann es zu Unstimmigkeiten über Kosten, Art und Umfang der Instandhaltungsmaßnahmen kommen. Daraus entstehende Konflikte sollten zügig gelöst werden, damit alle Nutzer des Weges wieder schnell Freude an der Nutzung des Weges haben.
Wildverbiss in Aufforstungen:
Wild verbeißt gern die Triebe junger Bäume. Daher zäunen Waldbesitzer frische Aufforstungen gern ein, um das Wild draußen zu halten, bis die Bäume robust genug sind, Wildverbiss zu überstehen. Gelangen trotzdem Tiere in die Aufforstung und richten dort Schaden an, kann es zum Streit darüber kommen, wer die Verantwortung dafür trägt und für den entstandenen Schaden haften soll. Auch hier ist eine gütliche Regelung natürlich von Vorteil.
Wildschaden auf dem Acker:
Jeder Landwirt, der schon einmal mit Wildschweinen zu tun hatte, weiß welch immensen Schaden diese Tiere z. B. in einem Maisfeld anrichten können. Wenn eine Wildschweinrotte weite Teile eines Maisfeldes umpflügt, resultiert daraus natürlich ein deutlicher Ernteausfall. Über die Haftung für den entstanden Schaden und die Höhe der Ausgleichszahlung kann es zwischen Förster oder Jachtpächter auf der einen und Landwirt auf der anderen Seite zu Unstimmigkeiten kommen. Doch auch ein Konflikt über Wildschäden lässt sich gütlich beilegen.
Ich helfe Ihnen gern dabei, Ihr Nachbarschaftsverhältnis oder das Verhältnis zu Förster, Waldarbeiter und Jagdpächter im Rahmen einer Mediation wieder in Ordnung zu bringen.
Vereinbaren Sie jetzt telefonisch ein erstes, kostenloses Vorgespräch, bei dem wir uns kennenlernen und feststellen, ob eine Mediation in Ihrem Falle sinnvoll ist unter 0160 / 76 25 61 8